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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CERTIVAL GMBH
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§ 1 Geltungsbereich

1. Die Certival GmbH ist eine Inspektionsstelle, die Beurteilungen gemäß dem SERMI-Schema ausführt. Für unsere Dienstleistungen im kaufmännischen Verkehr (Auftragnehmer und Auftraggeber sind Unternehmer) gelten im Geschäftsbereich SERMI die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB):

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

§ 2 Unparteilichkeit und Vertraulichkeit

1. Die Geschäftsführer und die Mitarbeiter der Certival GmbH verpflichten sich zur Unparteilichkeit, zur Vertraulichkeit und zur Geheimhaltung von Informationen und Daten ihrer Auftraggeber und sonstiger interessierter Parteien.

2. Die Certival GmbH wird dafür sorgen, dass die von ihrem Personal bearbeiteten Aufgaben, sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die anlässlich der Durchführung der Arbeiten bekannt wurden, geheim bleiben. Zu den vom Auftraggeber erhaltenen Informationen gehören neben den Informationen, die sich aus der Durchführung von Inspektionstätigkeiten ergeben, auch alle anderen Informationen, die beispielsweise durch die Bearbeitung von Reklamationen erlangt wurden.

3. Falls die Certival GmbH gesetzlich oder aufgrund der eingesetzten Inspektionsmethode verpflichtet ist, Informationen über durchgeführte Inspektionsarbeiten an Dritte weiterzugeben, wird der Auftraggeber hierüber schriftlich informiert, es sei denn, dass dies gesetzlich verboten ist.

4. Die Certival GmbH ist im Rahmen des SERMI-Schemas verpflichtet Inspektionsergebnisse an das Trust-Center zu melden. Der Auftraggeber erteilt Zustimmung zur Weiterleitung.

5. Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Die Certival GmbH wird ihr Personal in geeigneter Weise hierzu verpflichten.

6. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss der Inspektion einen Inspektionsbericht.

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§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

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§ 4 Reisekosten

Reisekosten für Inspektionstätigkeiten werden gemäß Angebot/Auftrag berechnet.

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§ 5 Pflichten des Auftraggebers

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die erfolgreiche Durchführung einer Inspektion erforderlichen Unterlagen, Verfahren und Prozesse zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

3. Falls die Inspektionstätigkeiten vor Ort beim Auftraggeber stattfinden, verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, einschließlich des Verschaffens des Zugangs zu allen Informationen, zu allen Bereichen, einschließlich des Personals, zum Zwecke der Beurteilung, sodass eine Inspektion im Betrieb erfolgen kann.   

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die im Rahmen der Qualitätssicherung der Inspektionsstelle und Mitarbeiter der DAkkS, die im Rahmen einer Vor-Ort-Beobachtung tätig sind, Zutritt zum Inspektionsgegenstand zu verschaffen. Für diese Personen gelten die gleichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit wie in § 2 dieser AGB festgelegt.

5. Der Auftraggeber stimmt zu, dass alle von der Certival GmbH über ihn eingeholten Informationen Teil der von der DAkkS im Rahmen ihrer Akkreditierungsuntersuchung bzw. des Audits zur Verfügung gestellten Informationen sein können.

 6. Die Certival GmbH akzeptiert keinerlei Druck seitens des Auftraggebers im Hinblick auf die durchzuführenden Inspektionsarbeiten. Widerfährt die Certival GmbH Druck seitens des Auftraggebers, behält sich die Certival GmbH vor, die Inspektionsarbeiten sofort einzustellen.

7. Ein von der Certival GmbH erstellter Inspektionsbericht darf vom Auftraggeber nur vollständig vervielfältigt werden. Das auszugsweise Kopieren ist nur mit vorheriger Genehmigung der Certival GmbH gestattet. Die in einem Inspektionsbericht enthaltenen Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die in Auftrag gegebenen Arbeiten und auf den jeweiligen im Inspektionsbericht beschriebenen Inspektionsgegenstand. 

 8. Der Auftraggeber darf im Rahmen der Akkreditierung erstellte Inspektionsberichte und Zertifikate nur dann vollständig vervielfältigen und in Werbematerialien vollständig verwenden, wenn sich die Werbematerialien unmittelbar auf den inspizierten Gegenstand beziehen.

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§ 6 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Niederlassung zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

2. Die Zahlung des Dienstleistungspreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Dienstleistungspreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

§ 7 Lieferzeit

1. Der Beginn der von der Certival GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Lieferung der vertraglichen Leistung beginnt die Frist mit Auftragsabschluss und Lieferung der Untersuchungsgegenstände sowie Klärung aller Umstände.

3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so ist die Certival GmbH berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 8 Gewährleistung

1. Die Certival GmbH sagt eine fach- und fristgemäße Durchführung der übertragenen (Inspektions-dienst-) Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zu. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen.

2. Alle Leistungen der Certival GmbH sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung oder Meldung der Abnahmebereitschaft unter genauer Angabe der Gründe schriftlich vom Auftraggeber zurückgewiesen, gilt die Abnahme als erklärt.

3. Geringfügige Mängel werden von der Certival GmbH unverzüglich auf eigene Kosten beseitigt. Eine Zurückweisung ist nicht möglich. Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass die Inspektionsleistungen unvollständig oder mangelhaft sind und dieses von der Certival GmbH zu vertreten ist, so ist die Certival GmbH verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Leistungen kostenlos nachzuholen oder nachzubessern. (Siehe auch § 11)

4. Von Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten verursacht oder veranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden. Die in Inspektionsberichten enthaltenen Resultate stellen eine sachliche Beurteilung des von der Certival GmbH untersuchten Inspektionsgegenstandes zum Zeitpunkt der Inspektion dar und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit artgleicher Materialien, Produkte oder Prozesse anzusehen.

 

§ 9 Haftung, Risikodeckung

1. Zur Abdeckung etwaiger Schadensersatzansprüche, die bei der Auftragsabwicklung entstehen können, stellt die Certival GmbH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung die folgende Deckungssumme bereit: für Personenschäden und Sachschäden pauschal 3.000.000,00 € und soweit Schaden-ersatzansprüche von der Versicherung nicht erfasst oder abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung der Certival GmbH auf den Betrag der Auftragssumme.

2. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schadenersatzansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Jede weitergehende Haftung - insbesondere für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall und entgangenen Gewinn - ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen die Certival GmbH sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

3. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse des vorangegangenen Absatzes gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Certival GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

4. Soweit die Haftung der Certival GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Certival GmbH.

 

§ 10 Unterbeauftragung

1. Die Certival GmbH kann Subunternehmer einsetzen, wenn ein Teil des Auftrags nicht in ihre technische Kompetenz fällt.

2. Die Certival GmbH wird den Auftraggeber vorab von der Absicht einer Unterbeauftragung in Kenntnis setzen.

3. Die Certival GmbH wird im Inspektionsbericht erwähnen, welcher Teil des Auftrags in Unterbeauftragung ausgeführt wurde, und wird den Namen des Unterauftragnehmers nennen.

4. Die Certival GmbH wird bei der Unterbeauftragung ausschließlich Subunternehmer einsetzen, die nach ISO/IEC 17020 oder ISO/IEC 17025 akkreditiert sind.

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§ 11 Einwände, Beschwerden und Streitigkeiten

1. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und der Certival GmbH hinsichtlich eines Inspektionsergebnisses kann der Auftraggeber Einspruch einlegen. Im Falle eines Einspruchs wird die Certival GmbH das Inspektionsergebnis erneut prüfen. Eine Beschreibung des Einspruchsverfahrens kann bei der Certival GmbH angefordert werden.

2. Beanstandungen bezüglich der Leistungen der Certival GmbH können vom Auftraggeber gegenüber der Certival GmbH geltend gemacht werden. Eine Beschreibung des Beschwerdeverfahrens kann bei der Certival GmbH angefordert werden.

3. Die Certival GmbH wird niemals, als Reaktion auf eingereichte Einwände oder Beschwerden, diskriminierend handeln.

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§ 12 Aufbewahrungsfristen

Aufzeichnungen werden regelmäßig 10 Jahre gespeichert, wenn nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

Andere Aufbewahrungsfristen können sich ergeben durch gesetzliche Bestimmungen.

Der Auftraggeber kann die Certival GmbH schriftlich auffordern, die archivierten Daten nach Ablauf der im ersten Absatz dieses Paragrafen genannten Archivierungsfrist zu vernichten.

 

§ 13 Datenschutz

Die Certival GmbH hält sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Die Certival GmbH nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Wird die Durchführung von Inspektionsaufträgen durch z.B. technische Defekte oder andere von der Certival GmbH nicht zu verantwortende Umstände unmöglich, so ist die Certival GmbH auch bei bestätigtem Einzelauftrag von der Lieferpflicht entbunden.

2. Ansprüche gegen die Certival GmbH aus Leistungen, die über die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind ausgeschlossen.

3. Unabhängig vom Rechtsgrund sind auch Ansprüche gegen die Certival GmbH, die nicht auf die Vertragsleistung gerichtet sind, auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.

4.Die Vertragsbeziehungen sind nach deutschem Recht zu beurteilen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

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§ 15 AGB als Vertragsbestandteil

Die AGB der Certival GmbH gelten grundsätzlich bei allen mit Auftraggebern abgeschlossenen Verträgen.

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§ 16 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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Revisionsdatum: 31.01.2025

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