
SERMI-Inspektionen und SERMI-Zertifizierung
Zum Begriff “SERMI”: der Begriff SERMI steht für “Security Related Vehicle Repair and Maintenance Information” und hat seinen Ursprung in der Verordnung Nr. 2018/858 der Europäischen Union aus dem Jahr 2018, die im Jahr 2020 in Kraft trat. Diese Verordnung verpflichtet alle Fahrzeughersteller, deren Fahrzeuge in der Europäischen Union zugelassen sind, ihre technischen Informationen freien Werkstätten und Herausgebern von technischen Informationen uneingeschränkt und standardisiert zu gewähren. Der Zugang betrifft ihre Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und Wartungsinformationen.
RMI
Diese Art der technischen Fahrzeuginformationen wird auch mit “RMI” angedeutet. Die Abkürzung steht für “Repair and Maintenance Information“. Es geht um diebstahl- und sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen über die Fahrzeughersteller Diagnosen durchführen.
Freie Werkstätten
Eine freie Werkstatt benötigt ein sogenanntes SERMI-Zertifikat (eine Art Freischaltung), das von einer öffentlichen Stelle ausgestellt wurde, zur Vorlage bei einem oder mehreren Fahrzeugherstellern, sodass diese Fahrzeughersteller davon ausgehen können, dass ihre Informationen in befugte Hände geraten. Übrigens sind alle Fahrzeughersteller verpflichtet ein solches Zertifikat zu akzeptieren.
“Zertifikat”und “Vorlage” erfolgen heutzutage digital.
Ein SERMI-Zertifikat wird ausgestellt, nachdem die Werkstatt und die bei ihr beschäftigten Mitarbeiter von einer unabhängigen, gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditierten Inspektionsstelle überprüft wurden und wenn diese Überprüfung zu einer positiven Bewertung geführt hat. Die Inspektionsstelle (z.B. Certival GmbH) leitet dieses positive Inspektionsergebnis weiter an die Instanz, die für SERMI als sogenannter Qualified Trust Center Provider tätig ist: die Digidentity B.V.
“Zertifikat”-Meldung auf dem Handy
Der Werkstattinhaber erhält nach erfolgter Verarbeitung durch die Digidentity eine positive Meldung auf seinem Handy; wenn man so will, kann man diese Meldung als “Zertifikat” betrachten. Der Werkstattinhaber kann seine Mobilgeräte danach mit der Datenbank von Digidentity verbinden und Zugang zu den Fahrzeugherstellerinformationen erlangen. Den Fahrzeugherstellern stehen die Daten zur jeweiligen Berechtigung der Werkstätten ebenfalls zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen für das SERMI-Zertifikat
Falls Sie sich entschieden haben, eine SERMI-Zertifizierung zu beantragen, sollten Sie uns folgende Unterlagen zukommen lassen:
-
Auszug IHK oder Gewerbezentralregister
-
Nachweis der Identität des dokumentierten Eigentums (Handelsregister) des Geschäftsführers bzw. Inhabers
-
Haftpflichtversicherungsbescheid als beglaubigte Kopie, inklusive Beglaubigungsvermerk mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro für Personenschaden und 0,5 Millionen Euro für Sachschaden
-
Eine Rechnung zur Überprüfung der Tätigkeit für Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen
-
Eine offizielle ausgeschriebene und von dem Inhaber unterschriebene Bescheinigung, die beschreibt, dass ausschließlich rechtmäßige Geschäftstätigkeiten ausgeführt werden gemäß Nummer 6.3 Anhang X der Verordnung (EU) 2018/858 und laut Nummer 6.3.5. bestätigt, dass alle Punkte im Zusammenhang mit Fahrzeugsicherheit eingehalten werden.
-
Polizeiliche Führungszeugnisse des Inhabers und der Mitarbeiter, die die SERMI-Freigabe erhalten sollen
-
Eine Mitarbeiterliste mit allen Personen welche für die SERMI-Freigabe freigeschaltet werden sollen inklusive:
-
Funktion/Stellenbeschreibung laut Mitarbeitervertrag und Nachweis einer anerkannten Kfz-Technikerlehre der Mitarbeiter welche für SERMI-Freigabe freigeschaltet werden sollen
